DE I ESP
Als selbstständige Heilmasseurin behandle ich Krankheitssymptome NUR nach ärztlicher Verordnung, da nur ein Arzt eine Diagnose erstellen und die Behandlung der Symptome festlegen kann. Darum bitte ich Sie, unbedingt vor Beginn der Therapie eine ärztliche Abklärung durchführen zu lassen und eine entsprechende Verordnung mitzubringen. Weil ich registrierte Wahltherapeutin bei vielen Krankenkassen bin, wird nach Einreichung ein Teil der Kosten rückerstattet. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.